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Begleithund

Ab einem Alter von 15 Monaten kann der Hund eine Begleithundeprüfung ablegen. Diese besteht aus 3 Prüfungsteilen:
- Sachkundenachweis
- Unterordnung
- Verkehrsteil

Jeder Hundehalter sollte mit seinem Hund eine Begleithundeprüfung ablegen. Vor allem im Verkehrsteil zeigt sich, wie gut das Team Mensch-Hund in Alltagssituationen funktioniert.

Im Sachkundenachweis, der nur bei der ersten Prüfung erforderlich ist, werden Fragen zu Themen wie Verhalten, Haltung, Gesundheit, Rechtsfragen gestellt. Die Antwortmöglichkeiten sind im Fragebogen vorgegeben und die richtige Lösung ist anzukreuzen.

Im Unterordnungsteil wird beurteilt, wie gut der Hund ausgebildet ist, die Grundübungen Leinenführigkeit, Freifolge, Ablegen unter Ablenkung, Sitz aus der Bewegung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen, freudig und zuverlässig auszuführen. Die Schußgleichgültigkeit wird optional getestet.

Im Verkehrsteil wird in alltäglichen Situationen das Verhalten des Hundes bewertet. Das Gehen an der Straße, Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, Spaziergängern, anderen Hunden, Ablegen und allein lassen des Hundes und vieles mehr.

Zur Vorbereitung bieten wir Begleithundekurse an, in denen Hund und Mensch an die Prüfung herangeführt werden.

Prüfungsunterlagen